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    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - durchzuführen.

    Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet die Betreiber von Lüftungs- und Klimaanlagen in regelmäßigen Abständen eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Folgende Anlagen fallen unter diese Plicht:

    • Die Klimaanlage ist im Gebäude eingebaut
    • Die Nennleistung der Klimaanlage für den Kältebedarf übersteigt 12 Kilowatt (kW)

    Hierbei sind entsprechend zugelassene Fachleute und Sachverständige mit der Durchführung einer energetischen Inspektion zu beauftragen.

    Als Spezialist auf diesem Gebiet führe ich die energetische Inspektion an Ihren  Klima- und Lüftungsanlagen durch.

    • Wissen Sie, wie effizient Ihre Klima- oder Lüftungsanlage arbeitet?
    • Entspricht Ihre Anlage noch dem aktuellen Bedarf?
    • Mit wie viel Energieeinsatz stellt Ihre Klimaanlage wie viel Kälte/Kühlung bereit?

    Zur energetischen Inspektion gehört:

    • Sichtprüfung der Anlage auf Schäden, Abnutzung und Allgemeinzustand
    • Prüfung der Anlagendokumentation auf Vollständigkeit und Aktualität
    • Prüfung der Wartungsprotokolle auf Vollständigkeit und korrekte Durchführung
    • Bewertung der Anlagenkomponenten hinsichtlich ihrer Energieeffizienz
    • Ermittlung aussagekräftiger Kennwerte
    • Ermittlung des aktuell vorhandenen Luftwechsel-, Kühl- und Heizbedarfs aufgrund Bauweise und Nutzung des Gebäudes, die zum Zeitpunkt der Inspektion gegeben sind
    • Bewertung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage im Verhältnis zum realen Lüftungs- und Heiz-/Kühlleistungsbedarf
    • Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes bzw. der Anlage

    Bei Bedarf und je nach Anlage führe ich auch eine komplette Vermessung der Anlage durch.

    • Differenzdrücke, Drehzahl Ventilator, Leistungsaufnahme Ventilator, Strömungsgeschwindigkeiten in der jeweiligen Einheit für Zu- und Abluft zur Überprüfung der Energieeffizienz der Ventilatoren und der Luftströmung
    • Luft-, Wasser und Kältemitteltemperaturen sowie Leistungsaufnahme an allen wesentlichen Komponenten der jeweiligen Anlage zur Ermittlung des Wirkungsgrades der Kältetechnik, der Rückkühlung, des Vor-/Rücklauftemperaturniveaus, der Wärmerückgewinnung usw.

    Da in größeren Gebäuden die Technische Gebäudeausrüstung den größeren Einfluss auf die Energieeffizienz hat als die Gebäudehülle, entspricht die Energetische Inspektion der gesamten TGA weitgehend einer Gebäudeenergieberatung für Nichtwohngebäude.

    Ihr Vorteil:

    • Die Prüfung erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen und ist daher ausschließlich an der Sachlage orientiert
    • Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Modernisierungen am Gebäude oder an der Anlagentechnik
    • Sie profitieren von dem breiten Erfahrungshintergrund eines renommierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Hintergrund:
    Die Energieeinsparverordnung sieht in § 12 bereits seit 2007 vor, Klimaanlagen in Gebäuden alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterwerfen. Das Inspektionsprotokoll ist seit 2009 vom Anlagenbetreiber den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Ab November 2020 ist diese Vorschrift in §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) übergagangen

    Seit Mai 2014 gibt es hierzu Kontrollen der zuständigen Behörden.

    Generell sind alle Anlagen jeweils im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme, nach größeren Umbauten oder nach der letzten Energetischen Inspektion einer erneuten Energetischen Inspektion zu unterziehen.

    Betroffen sind alle Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW, unabhängig davon, ob sie die Räume direkt oder über eine Lüftungsanlage kühlen.

    Die Ergebnisse der energetischen Inspektion werden schriftlich zusammengefasst. Ein Bericht mit kurzen Vorschlägen für die Verbesserung der energetischen Qualität der Klima- oder Lüftungsanlage wird dem Betreiber ausgehändigt.

    Die energetische Inspektion macht aber auch für kleinere Anlagen Sinn oder für solche, die keine Kühlfunktion beinhalten.

     
    Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich bitte mit dem Kontaktformular

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