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    Seminare: Zertifizierung von Personal nach ChemKlimaschutzV und EU DVO 2024/2215 


    Seit dem 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

    Die Verordnung wurde zwischenzeitlich zweimal novelliert, die derzeit gültige Fassung DVO 2024/2215 ist im September 2024 in Kraft getreten.

    Die Zertifikate werden neu in folgenden Kategorien vergeben.

    • A1 Der Inhaber darf alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten (Dichtheitskontrolle, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme Rückgewinnung) in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe ausüben.
    • A2 Der Inhaber darf alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten (Dichtheitskontrolle, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme Rückgewinnung) in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe ausüben, wobei dies auf Einrichtungen mit einer Füllmenge von unter 3 kg oder bei hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, auf Einrichtungen mit einer Füllmenge von unter 6 kg beschränkt ist.
    • B Der Inhaber darf alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten (Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme) in Bezug auf Kohlendioxid (CO2) ausüben.
    • C Der Inhaber darf alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten (Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme) in Bezug auf Ammoniak (NH3) ausüben.
    • D Der Inhaber darf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d genannte Tätigkeit (Rückgewinnung) für Einrichtungen ausüben, die weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase oder bei hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten.
    • E Der Inhaber darf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a genannte Tätigkeit (Dichtheitskontrolle) ausüben darf, ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf.

    Neu ist zudem, dass die Zertifikate alle 7 Jahre durch Auffrischungsschulungen verlängert werden müssen.

    Alle nach alter Vorschrift erlangten Zertifikate sind spätestens bis März 2029 nachzuschulen und zu verlängern. 

    Die DVO 2024/2215 kann aber erst vollumfänglich angewendet werden, wenn die ChemKlimaschutzV ebenfalls noveliert wurde (Frühjahr/Mitte 2026 geplant). Aus diesem Grund kann ich derzeit keine Schulungen anbieten. 

    Sobald die neuen Richtlinien verabschiedet sind, werde ich wieder in Zusammenarbeit mit der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bzw. der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen-Baden-Württemberg diese Schulungen anbieten.

     

    Das Seminar findet bei einer Teilnehmerzahl ab 8 Personen statt (bei Bedarf werden mehrere Termine zusammengefasst).

    Die Schulung findet in einem  Seminarraum in Ihrer Firma statt. Die Prüfung der Theorie findet ebenfalls am Schulungsort, die praktische Prüfung in meinem Betrieb oder in Maintal an der Bundesfachschule statt.

    Die Prüfung wird seitens der Bundesfachschschule Kälte-Klima-Technik durchgeführt, die Ausstellung der Zertifikate erfolgt durch die Landesinnung Hessen-Thüringen-Baden-Württemberg. Bei Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer das Zertifikat übergeben oder übersandt.

    Ich berechne für die Seminardurchführung einen Betrag von 1.650,00 € zzgl. MwSt.

    Ich beabsichtige, die Lehrgänge mit einer Teilnehmerzahl zwischen 8 und 25 Personen durchzuführen.

    Download Seminaranmeldung hier: Seminaranmeldung (derzeit nicht verfügbar)

    Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung.


    Seminar "Der Sachverständige - Helfer, Begleiter und Berater"

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