Dokumentation von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung! Die Dokumentationsplicht gilt für alle Anlagen (auch unter 3 kg).
Eine Kälteanlage, egal wie diese nun genannt wird (Kühlanlage, Wärmepumpe, Klimaanlage, Kaltwassersatz, Raumentfeuchter, Getränkedurchlaufkühler, Kühlschrank, Kühltisch... usw.) ist immer gleich zu dokumentieren und vor (Wieder-)Inbetriebnahme zu prüfen. Die Kältemittelfüllmenge spielt hier keine Rolle. Eine Anlage mit 100 g Kältemittel ist genau so zu behandeln wie eine mit über 50.000 kg Kältemittel. Jedenfalls, was die Dokumentation betrifft.
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Beratung für Handwerker
Sie möchten Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen, besondere Anlagen bauen oder eine Neuentwicklung erforschen. Sei es im Zusammenhang mit Wärmepumpen, Kühlanlagen, Kälteanlagen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen, Prozesskühlanlagen, Kaltwasseranlagen oder einer sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Wärmenutzung.
- Welches Kältemittel ist das richtige?
- Wie groß darf die Füllmene der Anlage sein?
Als Handwerker haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits Erfahrungen machen müssen und brauchen sachverständige Unterstützung bei Gesprächen mit Kunden oder Planern?
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