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    Selbständiges Beweisverfahren


    Ein selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, dass dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann.

    In Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit kann man damit eine Beweissicherung gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht.

    Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln bedeuten kann.

    Es kann auch zum Zweck angestrengt werden, aufgrund der gewonnenen Ekentnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern.

    Dafür ist ein eigenes Verfahren notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter aus Sicht der Zivilprozessordnung nicht die gleiche Gewähr der Unabhängigkeit bietet, wie ein vom Gericht bestellter Gutachter. In der Praxis sind das zwar die gleichen Personen, jedoch in einem anderen Auftragsverhältniss.

    Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen. In späteren Gerichtsverfahren ist daher auch oft eine Erstattung der entstendenen Gutachterkosten nicht immer gewährleistet.

     

     

    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!


    Durchführungsverordnung DVO EU 2015/2067 zur F-Gase-Verordnung 517/2014 Aufhebung der Verordnung VO (EG) 308/2008