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    Betreiberpflichten an Kälte – Klima – Wärmepumpen  und Lüftungsanlagen


    Aufgaben und Lösungen zur Übernahme der Betreiberpflichten durch Fachbetriebe, Fachpersonal und Sachverständige

    Aufgrund der neuerlichen Gesetzgebung in Bezug auf das Betreiben von Kälte-, Klima- Wärmepumpen- und bei gewisser Ausstattung auch bei Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) haben Betreiber viele Regeln zu beachten bzw. Unterlagen vorzuhalten.

    Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU


    RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014

    zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt


    Die tägliche Umsetzung


    Fachbetriebe und deren Personal sehen sich der Herausforderung gegenüber, dass bei der Bewältigung der täglichen Arbeiten sehr umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgaben auf sie zukommen.

    Notwendige Unterlagen, Kennzeichnungen sowie Bedienungsanleitungen liegen oft nicht vor, obwohl, wie bereits umfangreich besprochen, der Betreiber zur Vorhaltung dieser Unterlagen verpflichtet ist.

    Chemikalien Klimaschutzverordnung ChemKlimaschutzV


    Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 2. Juli 2008
    geändert am 14.02.2017 (BGBl. 2017 Teil 1 Nr. 6)

    Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV


    § 1 Anwendungsbereich

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    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!


    Durchführungsverordnung DVO EU 2015/2067 zur F-Gase-Verordnung 517/2014 Aufhebung der Verordnung VO (EG) 308/2008