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    Hygieneinspektion VDI 6022


    1. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften gemäß dem Stand der Technik vor!

    2. Die VOB/C 2016-2015 (DIN 18379) bezieht die VDI 6022 namentlich in den Vertrag mit ein.

    3. Raumlufttechnische Anlagen müssen in einem hygienisch einwandfreien Zustand sein.

    Dafür ist der Betreiber verantwortlich.

    Seit Mitte 1998 ist die Hygienewartung von RLT-Anlagen durch die VDI 6022 Teil 1, für Büros und Versammlungsstätten und seit Ende 2002 durch Teil 3 für den Produktionsbereich, verbindlich geregelt.

    Sie stellt für diese Bereiche den Stand der Technik dar. Um den hygienisch einwandfreien Zustand der Anlage über den gesamten Zeitraum des Betriebs beweisen zu können, muss dieser dokumentiert werden.

    Auch hierzu ist der Betreiber verpflichtet.

    Die rechtliche Verbindlichkeit der VDI 6022 ergibt sich aus § 3 und § 4 des Arbeitsschutzgesetzes von 1996.

    Hier steht:

    1.) dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten, und

    2.) der Arbeitgeber hat bei den Maßnahmen den Stand der Technik im Bereich der Hygiene zu berücksichtigen.

    Dieses bedeutet, dass der Betreiber seit Einführung der VDI 6022 zu einigen Änderungen im Bereich der Wartung und Instandsetzung von RLT-Anlagen verpflichtet wird.

    (30.03.2006)

    Die Richtlinie VDI 6022 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ ist im April 2006 in überarbeiteter Fassung erschienen. Das neue Blatt 1 ersetzt die bisherigen Blätter 1 bis 3 der Richtlinie. In der Neufassung dieses Blattes hat der Richtlinienausschuss der VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung die Erkenntnisse aus fünfjähriger Erfahrung berücksichtigt und viele Aussagen verdeutlicht.

    Wesentliche Verdeutlichungen sind:

    Die Richtlinie VDI 6022 gilt für alle Raumlufttechnischen Anlagen und Geräte, dazu gehören auch Wohnungslüftungsgeräte und dezentrale Lüftungsgeräte, sie bietet Hygieneschulungen auch für Planer und Errichter an, die Technische Regel empfiehlt die Einhaltung der Richtlinie bei der Abnahme zu prüfen und ist weitgehend mit den baulichen Anforderungen der VDI 3803 abgeglichen und berücksichtigt die neuen Hauptnormen DIN EN 13779 anstelle der DIN 1946.

    Das neue Blatt 2 der Richtlinie beschreibt die Hygienemessungen, die im Rahmen der Hygieneschulung nach VDI 6022 vermittelt werden. Informationsveranstaltungen zur Richtlinie VDI 6022 werden von den VDI-Schulungspartnern angeboten.

    Raumlufttechnische Anlagen müssen entsprechend der Richtlinien alle 3 Jahre einer Hygieneinspektion unterzogen werden. Bei Anlagen mit Luftbefeuchtern verkürzt sich die Prüffrist auf 2 Jahre.

    Die Hygieneinspektion von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) führe ich gemäß VDI 6022 durch. Im Rahmen einer Hygieneinspektion wird die gesamte RLT-Anlage einschließlich aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume visuell auf mögliche Hygienemängel untersucht und beurteilt.

    Unter anderem wird der Grad der Verschmutzung, das Auftreten von Korrosionsstellen und die Beschädigungen von Anlagenteilen festgestellt.

    Es wird der Dichtsitz, die Unversehrtheit und die Druckdifferenz von Filtern ermittelt. Ob die Hygieneparameter gemäß VDI 6022 eingehalten werden, zeigen die bei der Hygieneinspektion eingesetzten mikrobiologischen Keimindikatoren und die Keimzahlbestimmung der von Oberflächen, Raumluft und Wäscherwasser genommenen Proben.

    Die Ergebnisse der Hygieneinspektion werden in einem ausführlichen und leicht verständlichen Bericht zusammengefasst. Dieser enthält neben einer Beurteilung des Anlagenzustandes eine Dokumentation aller Mess- und Inspektionspunkte.

    Sollten die Prüfergebnisse es erfordern, werden Empfehlungen ausgesprochen.

    Bei der Beseitigung der hygienischen Schwachstellen, die durch die Hygieneinspektion erkannt wurden, stehe Ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

    Die Auswertungen der mikrobiologischen Proben (Luft und Oberflächen) werden durch ein zertifiziertes Labor durchgeführt.

    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!


    Durchführungsverordnung DVO EU 2015/2067 zur F-Gase-Verordnung 517/2014 Aufhebung der Verordnung VO (EG) 308/2008