Durchführungsverordnung DVO EU 2015/2067 zur F-Gase-Verordnung 517/2014 Aufhebung der Verordnung VO (EG) 308/2008

    Am 18.11.2015 wurden die Durchführungsverordnungen (DVO) EU 2015/2065, EU 2015/2066, EU 2015/2067 und EU 2015/2068 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die zu einer Aufhebung der Verordnung (VO) (EG) Nr. 842/2006 insbesondere auf Artikel 10 Absatz 12 und auf Artikel 12 Absatz 14 und Aufhebung der VO (EG) 308/2008 führen.

    Gestützt sind die DVO auf die VO (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014.

    Hier eine zusammenfassende Wiedergabe der DVO (einschließlich "Link" zur jeweiligen DVO):

    • DVO (EU) 2015/2065 DER KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung der Form der Mitteilung der Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
    • DVO (EU) 2015/2066 DER KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen oder fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen
    • DVO (EU) 2015/2067 DER KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern und auf die Zertifizierung von Unternehmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
    • DVO (EU) 2015/2068 DER KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Form der Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten

    Diese Durchführungsverordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!