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    Die tägliche Umsetzung


    Fachbetriebe und deren Personal sehen sich der Herausforderung gegenüber, dass bei der Bewältigung der täglichen Arbeiten sehr umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgaben auf sie zukommen.

    Notwendige Unterlagen, Kennzeichnungen sowie Bedienungsanleitungen liegen oft nicht vor, obwohl, wie bereits umfangreich besprochen, der Betreiber zur Vorhaltung dieser Unterlagen verpflichtet ist.

     

    Auch ist der Anlagenersteller verpflichtet, diese Unterlagen zu erstellen und dem Betreiber auszuhändigen oder zumindest auf die Notwendigkeit hinzuweisen.

    In der Praxis ist die Situation rechtlich oft schwierig, da die Unterlagen nicht vorhanden oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, weil Änderungen und Reparaturen nicht dokumentiert sind.


     

    Als mögliche Lösungswege gibt es vielerlei Ansätze.

    Viele Wartungs- und Anlagenbaufachbetriebe führen Wartungen mit Originalchecklisten nach VDMA 24186 oder VDI 6022 durch. Oft wird aber auch nach selbst erstellten (oft unvollständigen) Checklisten verfahren.

    Der Nachteil dieser Lösung ist, dass die Listen sehr lang und umfangreich sind und die Anlagen nur einen Bruchteil der in den Originallisten beschriebenen Anlagenausrüstung haben. Dadurch entstehenden Missverständnisse und eine zu geringe Eingrenzung des Auftrages kann schwierig werden.

    Oft fehlen die im Wartungsvertrag vereinbarten Ordnungsnummern auf den selbsterstellten Checklisten. Somit ist eine Wartung nicht als vertragsgemäß dokumentiert anzusehen und die rechtliche Lage für Betreiber und Wartungsunternehmen schwierig.

    Meine Checkliste

    Eine mögliche Lösung ist eine kombinierte Checkliste, die ich aufgrund der täglichen Anforderungen in unserem Betrieb selbst erstellt habe.

    Die Checkliste enthält die Ordnungsnummern nach VDI 6022 und die Ordnungsnummern nach VDMA 24186 Teil 1 auf der Vorderseite und die Ordnungsnummern nach VDMA 24186 Teil 3 auf der Rückseite.

    Weiter enthält die Checkliste Angaben zur Dichtheitsprüfung und den gemessenen Betriebsdaten und Temperaturen.

    Da auch noch Leerfelder enthalten sind, hat der Monteur auch die Möglichkeit hier ergänzende Ordnungsnummern einzutragen und die Durchführung entsprechend zu bestätigen.

    Zusätzlich sind die entsprechenden Logbücher und die sonstigen Dokumentationen, die sich aus den eingangs genannten Vorschriften ergeben, zu führen.

    Ich halte es jedoch für enorm wichtig, dass die in den entsprechenden Verträgen genannten Ordnungsnummern auch auf den Dokumenten genannt sind!

    Soweit die Unterlagen ordnungsgemäß erstellt, dem Betreiber nachweislich übergeben und im ausführenden Betrieb archiviert werden, ist eine aus meiner Sicht nachvollziehbare (vertragsgemäße) Wartung und deren Dokumentation erfolgt.

     

    Wartungsbericht oder Anlagendokumentation auf Arbeitsberichten

    Oft werden Wartungsarbeiten einfach auf so genannten Arbeits-, Kundendienst- oder einfachen Rapportzetteln dokumentiert.

    Diese Form ist nicht ausreichend, da es klare Pflichten des Betreibers zur ordnungsgemäßen Dokumentation gibt.

    Letztendlich ist zwar der Betreiber verantwortlich, da jedoch der Betreiber dem Fachunternehmen die Durchführung der Arbeiten inkl. Dokumentation übergibt, besteht die Gefahr, dass sich der Betreiber bei eventuellen Nachteilen, wie Schadensersatzforderungen oder Bußgeldern beim Anlagenbauer oder Wartungsunternehmen schadlos hält oder dies zumindest versucht.

     

    Bitte dokumentieren Sie Ihre Anlagen endsprechend dieser Vorschriften!

    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!


    Durchführungsverordnung DVO EU 2015/2067 zur F-Gase-Verordnung 517/2014 Aufhebung der Verordnung VO (EG) 308/2008