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    DIN EN 378


    1 Anwendungsbereich

    Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für die Sicherheit von Personen und Sachen (jedoch nicht für eingelagerte Güter) und die lokale und globale Umwelt fest:

    a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen;

    b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme;

    c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen;

    Personal- und Betriebszertifizierung für Arbeiten an Kälte-, Klima, Wärmepumpen EU Verordnung 2024/573 (früher EU VO 517/2014)


    Vor dem Hintergrund der umweltrelevanten, technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte muss gemäß EU Verordnung 2014/573 (bis 2024 EU VO 517/2014) garantiert werden, dass die Installation, Wartung, Dichtheitsprüfung und sonstige Überprüfung der technischen Anlagen gemäß EU – Durchführungsverordnungen 2015/2067 ausschließlich in der Hand von zertifizieren Fachbetrieben und sachkundigem, zertifizierten Personal liegt.

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    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!


    Durchführungsverordnung DVO EU 2015/2067 zur F-Gase-Verordnung 517/2014 Aufhebung der Verordnung VO (EG) 308/2008